Profiling (Definition)
Gemäß Art. 4 DSGVO gilt als Profiling jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, daß diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
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4.6.2026
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{In den obigen Zahlen sind meine täglichen Bearbeitungs-Aufrufe nicht enthalten, jedoch meine täglichen eigenen Revisionsaufrufe.}
