Personenbezogene Daten (Definition)
Gemäß Art. 4 DSGVO gelten als personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kenn-Nummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
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15.6.2026
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{In den obigen Zahlen sind meine täglichen Bearbeitungs-Aufrufe nicht enthalten, jedoch meine täglichen eigenen Revisionsaufrufe.}
