aberkennen

vgl auch  → abnehmennehmenwegnehmen
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Erben können eigentlich nur
zwischen 2 Möglichkeiten wählen:
Entweder sie treten das Erbe an und
übernehmen auch die damit verbundenen Schulden,
oder sie verzichten auf das Erbe.
Wenn also ein Verein, ein Unternehmen,
eine Kirche oder ein Volk sich weigert,
die Schulden der Vergangenheit zu übernehmen,
dann ist solchen das Erbe
gänzlich abzuerkennen.
(artur: Aphorismen eines Einsiedlers 1, 1997, Nr 185)

 

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