6. Allgemeine Grundsätze
6.1 Abrechnungsgrundsätze
Lenzingen berechnet nur Dienstleistungen, die es tatsächlich erbracht hat. Abrechnungstakt ist bei Besuchen, die vollendete Viertelstunde, bei Telephonaten sind es die in unserer FRITZ!Box
ausgewiesenen Gesprächsminuten; anderes gilt nur, soweit es ausdrücklich vereinbart wurde, z. B. für Pauschalen bei Vorträgen.
Datenschutz vgl → eigener Gliederungspunkt 08.
6.2 GEMA-Gebühren
Verlangt der Auftraggeber Dienstleistungen, die eine GEMA-Gebührenpflicht begründen, so trägt er diese Gebühren unmittelbar und
alleine.
6.3 Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Lenzingen nur bei vorsätzlicher oder fahrlässigen Pflichtversetzung durch Lenzingen oder einen gesetzlichen
Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen. Für sonstige Schäden haftet Lenzingen nur, soweit Lenzingen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; dies gilt auch für einen
gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für entsprechende Ansprüche sind zu beachten.
6.4 Kündigung
Jederzeit und unverzüglich. Bis zum Eingang der Kündigung erbrachte Leistungen und entstandene projektbezogene Kosten (soweit sie vereinbart waren)
sind jedoch angemessen zu erstatten.
6.5 Preisgarantie
Lenzingens Preise gelten in der Regel für ein ganzes Kalenderjahr. Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß Lenzingen einige Preise (unter Beachtung von § 309
BGB und nach rechtzeitiger Benachrichtigung) von Jahr zu Jahr moderat anheben muß; vor allem Krankenversicherungen, Banken, Behörden und Verkehrsbetriebe zwingen Lenzingen leider zu
diesen bedauerlichen Schritten.
6.6 Fahrt-, Wege- und Reisekosten
Soweit dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde, können für die An- und Abreise berechnet werden:
– 0,30 € pro zurückgelegtem Kilometer bzw
– Fahrpreise des öffentlichen Bahn- und Busverkehrs bzw
– Taxikosten (auch das nur, soweit vorher ausdrücklich vereinbart)
6.7 Leistungsort
Ist als Leistungsort die Wohnung oder das Zimmer einer Klientin oder eines Klienten vereinbart worden, so erfolgt Lenzingens Leistung nur dann an einem anderen Ort (z. B. Krankenhaus, Hospiz), wenn dies für Lenzingen zumutbar ist und der Auftraggeber damit einverstanden ist und er die Lenzingen zusätzlich entstehenden Kosten
trägt. § 313 BGB ist zu beachten.
Mehrwertsteuer vgl → 6.9 Umsatzsteuer
6.8 Telephonkosten
Lenzingen rechnet nach den Zeitangaben unserer FRITZ!Box ab.
Geringfügige Telephonate können im Einzelfall aus Kulanzgründen unberechnet bleiben.
Bei angegebenen Mobilfunknummern und kostenpflichtigen Festnetznummern ruft Lenzingen grundsätzlich nicht zurück. Grund: Anderenfalls täte
Lenzingen Telekom-Unternehmen unterstützen, und ihm ist derzeit kein seriöses bekannt.
6.9 Umsatzsteuer
Soweit Lenzingen Umsatzsteuer berechnet, ist diese in Lenzingens Preisangaben bereits enthalten. § 14 UStG ist von Lenzingen zu beachten.
6.10 Verhinderungsgründe
Krankheit, Unfall, Betreuungsnotfälle naher Angehöriger und höhere Gewalt gelten auf beiden Seiten als Verhinderungsgrund. Beide Seiten haben sich darum zu bemühen, dies der jeweils anderen
Seite unverzüglich mitzuteilen, damit dieser keine unnötigen Kosten entstehen.
6.11 Vertretung
Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß Lenzingen bei Verhinderung in der Regel keine Vertretung bestellen kann.
6.12 Widerrufsbelehrung
Im Rahmen der §§ 312g und 355 BGB haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit uns geschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (vgl → Impressum und Kontakt) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)
über Ihren Entschluß, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, daß Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Dies kann in der folgenden Form erfolgen
An
Stiftung Stückwerken
stueckwerk@online.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
_________________________________________________;
bestellt am _______________
Name des Auftraggebers: _________________
Anschrift des Auftraggebers:__________________
__________________________________________
Zahlungserstattungen überweisen Sie bitte auf mein Konto
beim Kreditinstitut: ________________________________
IBAN: ___________________________________________
Kontoinhaber: ______________________________________
Datum und Unterschrift des Auftraggebers
___________________________________________
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur
Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich
zugestimmt haben, daß wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, daß
Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Für unsere Rückzahlung verwenden wir in der Regel dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet. Allerdings bitten wir Sie, uns mit dem Widerruf die richtige IBAN Ihres Bankkontos mitzuteilen.
6.13 Zahlung
gegen Monatsrechnung innerhalb von 10 Tagen.
Geht das Geld nicht fristgerecht bei Lenzingen ein, kann im Rahmen von § 286 BGB unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren ausgelöst werden, ohne daß es einer weiteren Mahnung bedarf.
Bei betrügerischem oder erpresserischem Verhalten des Auftraggebers wird außerdem im Einzelfall geprüft, ob eine Strafanzeige angebracht sei und dem Allgemeinwohl diene.
6.14 Zeittarife
Bis 2020: Der Zeitlauf beim Besuchsdienst beginnt in der Regel mit Drücken der Haustürschelle bzw Betreten des Hauses und
endet mit Verlassen des Hauses.
Vollendete Viertelstunden werden zeitanteilig berücksichtig.
Bei Telephonaten vgl → 6.8 Telephonkosten
6.15 Gerichtsstand
Gerichtstand ist Marburg (Lahn).
6.16 Zweck und eigenwillige salvatorische Klausel
Lenzingens allgemeine Grundsätze dienen in unvollkommener Weise nur dem einen Zweck: Was du nicht willst, das dir andere tun, das tue ihnen auch nicht. In diesem Sinne sind alle
Lenzingen-Grundsätze auszulegen, selbst wenn sie lückenhaft sind. Sie wollen erläutern, was Lenzingen unter einem fairen Verhalten versteht, und werden nur dann Bestandteil eines Vertrages,
wenn sie in diesen ausdrücklich aufgenommen werden. Sollte sich jemand durch einen Grundsatz unfair behandelt fühlen, so kann er dies umgehend Lenzingen mitteilen und vom Vertrag
ausklammern.
Sollten einzelne Grundsätze gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, so behalten die übrigen dieser allgemeinen Grundsätze dennoch ihre Gültigkeit (vgl § 306 BGB). Lenzingen behält es sich vor, diese allgemeinen Grundsätze bei veränderter Rechtslage oder sonstigem Bedarf zu überarbeiten.