Pseudonymisierung (Definition)

 

Gemäß Art. 4 DSGVO gilt als Pseudonymisierung die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, daß die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, daß die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.