Löschungsrecht / Löschungspflicht

 

Gemäß Art. 17 I DSGVO gilt: Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, daß sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a)  Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
b)  Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 I a) oder Artikel 9 II a) DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
c)  Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 I DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 II DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
d)  Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
e)  Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Recht der Europäischen Union oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
f)  Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 I DSGVO erhoben.

 

Art. 17 III DSGVO schließt das Löschungsrecht aus, soweit die Verarbeitung {der personenbezogenen Daten} erforderlich ist
a)  zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
b)  zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
c)  aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 II h)+i) sowie III DSGVO;
d)  für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Art. 89 I DSGVO, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
e)  zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.