Kinder (Datenschutzerklärung)
Selbstverständlich dürfen auch Kinder, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, unsere Angebote nutzen.
Sollten wir jedoch jemals aus rechtlichen Gründen die ausdrückliche Einwilligung von Nutzerinnen oder Nutzern benötigen, so ist gemäß Art 8 DSGVO eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird. Leider keine eindeutige Formulierung; und leider auch keine rechtliche Klarheit, wenn solche Kinder Hilfe vor ihren Eltern suchen.
Wir verarbeiten derzeit keine personenbezogenen Daten von Personen, die datenschutzrechtlich als Kinder gelten und für die eine elterliche Einwilligung vorliegen muß.